Sind zweisitzige Elektromobile für Urlauber ohne Behinderung auf den Kanaren legal? Die Rechtslage im Überblick

Alfredo Mauriz • 14 September 2026

Sind zweisitzige Elektromobile für Urlauber ohne Behinderung auf den Kanaren legal? Die Rechtslage im Überblick

KANARISCHE INSELN – Zweisitzige Elektromobile (Doppel-Seniorenmobile) gehören in den Urlaubsgebieten von Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote und Fuerteventura längst zum Straßenbild. Mietwagenanbieter bewerben die Fahrzeuge häufig als bequeme Möglichkeit für Paare, Promenaden und Einkaufsstraßen zu erkunden. Ein Blick auf das spanische Verkehrsrecht (DGT) und kommunale Vorschriften wirft jedoch eine wichtige Frage auf: Ist die Nutzung dieser Fahrzeuge durch Touristen ohne Bewegungseinschränkung überhaupt legal?

Keine Klassifizierung als persönliches Mobilitätsfahrzeug (VMP)

Nach spanischem Recht kann ein zweisitziges Elektromobil nicht einfach als Standard-VMP (Elektro-Tretroller o. Ä.) eingestuft werden. Die gesetzliche Definition eines VMP schreibt ausdrücklich ein einsitziges Fahrzeug für genau eine Person vor, das ausschließlich elektrisch angetrieben wird und eine Bauartgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 25 km/h aufweist.

Diese Unterscheidung ist besonders im Hinblick auf die ab dem 1. Oktober 2026 greifenden nationalen Verkehrsregeln von Bedeutung, die unter anderem ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Helmpflicht und strengere Sichtbarkeitsregeln für VMP-Nutzer vorsehen. Zweisitzige Fahrzeuge fallen jedoch nicht automatisch unter diese VMP-Bestimmungen.

Sonderstellung für Menschen mit Mobilitätseinschränkung

Das spanische Fahrzeugrecht unterscheidet strikt zwischen medizinischen Hilfsmitteln und Freizeitfahrzeugen. Ein Fahrzeug für Personen mit eingeschränkter Mobilität muss speziell für diesen Zweck konstruiert und gebaut worden sein.

Daraus ergibt sich ein rechtlicher Graubereich, wenn solche Fahrzeuge als reine Freizeitfahrzeuge an Personen ohne körperliche Beeinträchtigung vermietet werden. Während einige Anbieter auf Teneriffa für die Anmietung eines Doppelsitzers einen Behindertenausweis oder ein Mindestalter von 65 Jahren verlangen, bewerben andere Vermieter auf den Inseln diese Modelle uneingeschränkt an alle Urlaubsgäste.

Prüfung durch die Gemeinden: Das Beispiel Arona

Die Behörden auf den Inseln schauen genauer hin. Die Gemeinde Arona im Süden Teneriffas gab bekannt, dass die Lokalpolizei eine rechtliche Überprüfung von Tandem-Fahrzeugen gefordert hat, die an Personen ohne Behinderung vermietet werden. Ungeklärt ist dabei oft, wo diese Fahrzeuge fahren dürfen und ob gewerblichen Anbietern ohne entsprechende Genehmigung Sanktionen drohen.

Zudem greifen kanarische Kommunen verstärkt bei ungenehmigten Mietfahrzeugen durch, wie jüngste Polizeieinsätze in Yaiza und Tías auf Lanzarote zeigten, bei denen zahlreiche E-Fahrzeuge mangels kommunaler Lizenz beschlagnahmt wurden.

Gibt es ein Verbot ab dem 1. Oktober?

Es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage für ein pauschales Verbot zweisitziger Elektromobile zum 1. Oktober. Allerdings verschärfen die Behörden die Kontrollen bezüglich der richtigen Fahrzeugklassifizierung und der Nutzung von Fußgängerzonen.

Für Personen mit tatsächlicher Mobilitätseinschränkung bleiben diese Fahrzeuge ein essenzielles Mittel für einen barrierefreien Urlaub. Urlauber, die in den holiday apartments in los cristianos wohnen und die Anmietung eines zweisitzigen Elektromobils erwägen, sollten sich vorab bei der Autovermietung und der Gemeinde über die genauen Nutzungsbestimmungen informieren.