Das Ende der Gratis-Schnäpse? Neues Gesetz erschüttert die Gastronomie auf den Kanaren

Alfredo Mauriz • 13 August 2026

Das Ende der Gratis-Schnäpse? Neues Gesetz erschüttert die Gastronomie auf den Kanaren

KANARISCHE INSELN – Bars, Cafés und Restaurants auf den Kanarischen Inseln müssen ab dem Jahr 2027 alle Freigetränke, Aufmerksamkeiten des Hauses und den Eigenverbrauch des Personals digital registrieren. Grund dafür ist die Einführung des neuen digitalen Kontrollsystems der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria) zur Bekämpfung von Steuerbetrug.

Die Verordnung soll verhindern, dass Rechnungen und Kassenbons nachträglich geändert oder gelöscht werden. Für die Gastronomie bedeutet dies, dass Gratis-Kaffees nach dem Essen oder der traditionelle "Chupito" aufs Haus nicht mehr unangemeldet herausgegeben werden dürfen, sondern über das Kassensystem (TPV) erfasst werden müssen.

Fristen für die Umstellung der Kassensysteme

Die Implementierung der zertifizierten Abrechnungssoftware erfolgt in zwei Etappen:

  • 1. Januar 2027: Verpflichtend für Kapitalgesellschaften (GmbHs u. ä.).
  • 1. Juli 2027: Verpflichtend für Einzelunternehmer und Selbstständige (Autónomos).

Vollständige Nachverfolgbarkeit des Warenbestands

Auch wenn dem Kunden das Getränk nicht in Rechnung gestellt wird, muss die Ausbuchung im System erfolgen, um den Verbleib der Warenbestände transparent zu belegen. Die Steuerbehörde möchte so lückenlos nachvollziehen können, warum eingekaufte Waren nicht als reguläre Einnahmen erscheinen.

Bei Verstößen durch die Verwendung nicht konformer oder veränderbarer Software drohen den Betrieben empfindliche Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro bei schweren Vergehen.

Diese Maßnahme führt zu einer weiteren Professionalisierung der kanarischen Gastronomie. Urlauber, die ihren Aufenthalt in holiday apartments in los cristianos oder anderen Ferienregionen Teneriffas verbringen, profitieren somit indirekt von geordneten und modernen Dienstleistungsstandards in der lokalen Gastronomie.